Über uns

Aufgaben

Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und nimmt die ihm durch das Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII-AG M-V) zugewiesenen Aufgaben wahr.

Hierzu gehören:

  • der Abschluss von Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII für die stationäre und teilstationäre Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege soweit sie sich auf die Stufe „0“ und den Investitionsbetrag bezieht (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII-AG M-V)
  • die Erarbeitung und Weiterentwicklung und der Abschluss von Landesrahmenvereinbarungen nach § 79 SGB XII (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII-AG M-V)
  • die Mitwirkung als überörtlicher Träger der Sozialhilfe bei Vereinbarungen nach dem SGB XI (Zustimmung zum Abschluss und zur Kündigung von Versorgungsverträgen mit Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI, Abschluss von Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen nach § 80 a SGB XI sowie der Pflegesatzvereinbarung nach § 85 und der Entgegennahme der Anzeige der Zusatzleistungen nach § 88 (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 SGB XII-AG M-V)
  • die Entscheidung über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte in den Fällen der stationären Grundsicherungsleistung nach § 8 Nr. 2 SGB XII, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 8 Nr. 4 SGB XII, der Hilfe zur Pflege nach § 8 Nr. 5 SGB XII und der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 8 Nr. 6 SGB XII (§ 4 Abs. 2 SGB XII-AG M-V)
  • die Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland nach § 108 und 115 SGB XII (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII-AG M-V)
  • die Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach §§ 24, 132, 133 SGB XII (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 SGB XII-AG M-V)
  • die Festsetzung des Barbetrags für Minderjährige in Einrichtungen nach § 35 Abs. 2 S. 3 SGB XII (§ 8 SGB XII-AG M-V)

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist der Kommunale Sozialverband Mitglied in verschiedenen Gremien und Verbänden vertreten. Hierzu gehören auf Landesebene die kommunalen Spitzenverbände Landkreistag M-V und Städte- und Gemeindetag M-V sowie auf Bundesebene die Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger, die Arbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Landkreistag.