Projekt einh. Hilfeplanung

Zielvereinbarung mit dem Land zur Einführung eines einheitlichen Hilfeplanverfahrens geschlossen

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird nach den Beschlüssen des Bundestages (01.12.2016) und des Bundesrates (16.12.2016) zeitlich gestuft in Kraft treten. In § 142 SGB XII (ab 01.01.2018) und § 118 SGB IX (ab 01.01.2020) sind Vorgaben für ein Instrument der Bedarfsermittlung beschrieben. Danach muss die Ermittlung des individuellen Bedarfes des Leistungsberechtigten durch ein Instrument erfolgen, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert.

Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern fördert die Einführung eines einheitlichen Hilfeplanverfahrens im Land und hat mit dem KSV M-V hierzu im Jahr 2016 eine Zielvereinbarung geschlossen.

Das "Projekt einheitliche Hilfeplanung" wurde seitens des KSV M-V von Frau Bianca Gödecke und wird nunmehr von Frau Madeleine Schwerk (Schwerk(at)ksv-mv.de), Telefon 0385/396899-36 begleitet, soweit es noch zur Auftragserfüllung erforderlich ist.

Es wurde eine Steuerungsgruppe zur Vorbereitung gebildet, die um Teilnehmer der Sozialhilfeträger und der Leistungserbringer erweitert wurde. Die Beteiligten haben sich Anfang Februar auf die Einführung des Integrierten Teilhabeplans (ITP) des Instituts personenzentrierte Hilfe der Hochschule Fulda (IPH) als geeignetes Instrument verständigt. Insbesondere wurde die Einheitlichkeit als Ziel von allen geteilt. Erste Informationen erhalten Sie hier. Die Steuerungsgruppe hat bislang 3 Mal getagt und befasst sich insbesondere mit dem Zeitplan, den Schulungen, fachlichen Fragen der Anpassung des ITP auf die Bedarfe im Land und der Prozessbeschreibung zur Bedarfsfeststellung.

Am 09.03.2017 fand die Auftaktveranstaltung für Fachleute statt. Zur einführenden Übersicht wurde vom KSV M-V ein Vortrag gehalten und von Frau Prof. Gromann ein Fachvortrag zum ITP.

Die Steuerungsgruppe hat erneut am 22.03.2017 getagt. Schwerpunktmäßig wurde das Schulungskonzept besprochen und eine gemeinsame Vorstellung entwickelt. Es wurde auch die gemeinsame Kommunikation vor dem Hintergrund der zeitlichen Rahmenbedingungen und der gemeinsamen Zielsetzung betont. Zur Erarbeitung einer Prozessbeschreibung wurde eine kleine paritätisch besetzte AG ins Auge gefasst.

In der Sitzung am 28.04.2017 wurde über die Besetzung der AG Prozessbeschreibung (einschließlich des Themas Datenschutz) diskutiert worden. Die Schulungstermine und Orte für den ersten Schulungsblock in der 20. KW mit insgesamt 48 Teilnehmern wurden bekannt gegeben. Diese Schulungen durch Trainer des IPH Fulda werden paritätisch besetzt von Leistungsträger- und Leistungserbringervertretern. Für die weitere Ausgestaltung der Fanchisepartnerschaft zur Trainerschulung müssen weitere Gespräche geführt werden.

Am 30.05.2017 befasste sich die Steuerungsgruppe intensiv und abschließend mit dem Schulungskonzept und diskutierte einige Fragen mit Frau Prof. Dr. Gromann, welche zu der Sitzung eingeladen war. Es bestand Einvernehmen dazu, dass aufgrund des Zeitrahmens nunmehr Festlegungen auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erforderlich sind. Der Bedarf an Multiplikatoren, welche ihr von zertifizierten Trainern erworbenes Wissen an die Anwender in den jeweiligen Einheiten weitergeben und diese bei der Anwendung unterstützten, ist schwer einzuschätzen. Wichtig war die Offenheit, die fachliche Breite und die Trägervielfalt sowie eine wirtschaftliche Anzahl von Franchise-Partnern, die Schulungen durch zertifizierte Trainer für die Multiplikatorenschulungen anbieten. Es erfolgte eine Verständigung auf folgende fünf Franchise-Partner bzw. voraussichtliche Franchise-Partner (in oder vor Verhandlung mit dem IPH) als potentielle Anbieter von Schulungen:

 

Franchise-Partner des IPH Fulda für Multiplikatoren-/Mediatorenschulungen in M-V
VeranstalterVeranstaltungsort Termine auf:
Leben mit uns e.VElmenhorster Weg 3618109 Rostock

 

Diakonisches Bildungszentrum M-V gGmbHKörnerstraße 719055 SchwerinFlyer ITP Schulung
Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V.Doberaner Str. 4718057 Rostock
Wirtschaftsakademie Nord gGmbHPuschkinring 2217491 Greifswald
Evangelische Stiftung Michaelshof - Insa 39Dierkower Damm 3918146 Rostockhttp://www.insa39.de

 

Darüberhinaus hat die Steuerungsgruppe die Mitglieder und Ansprechpartner der Unterarbeitsgruppe Prozessbeschreibung benannt, welche am 20.06.2017 und 04.07.2017, 18.07.2017 getagt hat und am 22.08.2017 das nächste Mal tagen wird:

Mitglieder der UAG Prozessbeschreibungplikatorenschulungen in M-V
Annett BergLK MSE
Björn Bode-VagtLK VR
Christoph BohmannLAG WfbM
Veronika FröhlichLK NWM
Karin Niebergall-SippelDiakoniewerk Neues Ufer gGmbH
Philipp ReggeMSIG, Fachaufsicht
Nadine RomanowskyDiakonisches Werk
Antje WernerLV Sozialpsychiatrie

Diese sind auch Ansprechpartner für Dritte, die ihre berechtigten Anliegen in die Erarbeitung der Prozessbeschreibung einbringen wollen. Die Anliegen können direkt an Frau Gödecke gerichtet werden.

 

Der Trainerausbildungstag fand am 03.07.2017 in der Hansestadt Rostock statt.

 

Der 2. Block der vom KSV M-V organisierten Multiplikatorenschulungen fand statt

am 04.07.2017 in Rostock,

am 05.07.2017 in Schwerin und in Neubrandenburg sowie

am 06.07.2017 in Greifswald.

In der Sitzung der Steuerungsgruppe am 19.06.2017 wurde festgelegt, dass der 3. Schulungsblock der Multiplikatorenschulung an den vier Standorten in der 37. KW stattfinden soll. Einzelheiten sind noch zu klären. Der Zeitstrahl 2017 wurde insoweit angepasst.

Am 09.10.2017 soll in Rostock ein Workshop zur Erarbeitung eines auf die Belange im Land Mecklenburg-Vorpommern abgestimmten ITP, also des ITP M-V stattfinden. Hierzu sollen die ersten praktischen Erfahrungen aus den Multiplikatorenschulungen genutzt werden. Ebenso sollen wissenschaftliche und grundsätzliche Fragen geklärt werden. Auf dieser Grundlage soll die Steuerungsgruppe zeitnah über einen belastbaren ITP M-V entscheiden, der ab dem 01.01.2018 zur Anwendung kommt.

Im Hinblick auf die Anwendung des ITP ab dem 01.01.2018 hat sich die Steuerungsgruppe dahingehend verständigt, dass dann alle Bedarfsermittlungen, die im Jahr 2018 (und in den folgenden Jahren) erfolgen, anhand des ITP als Bedarfsermittlungsinstrument erfolgen. Dies gilt insbesondere für Neubegutachtungen und dort, wo aufgrund einer erheblichen Bedarfsänderung eine neue Bedarfsermittlung erfolgen muss. Für Bescheide, die in 2017 ergehen, wird das bisherige Verfahren angewendet. Sie gelten grundsätzlich für die darin bestimmte Zeit. Die Anlässe für eine Begutachtung nach dem neuen Verfahren sind auch dem Zeitstrahl für das Jahr 2018 zu entnehmen.

Am 20.07.2017 wurde in der Steuerungsgruppe schwerpunktmäßig der ITP vor dem Hintergrund eventueller Anpassungen zu einer Fassung für das Land M-V besprochen. Die Anregungen zu Änderungen sollen in dem oben beschriebenen Prozess weiter verfolgt werden und zu einer im Kern belastbaren und in die technischen Anbindungsprozesse auch zur Nutzung in Fachverfahren eingebundene "Beta-Fassung" für den Start ab dem 01.01.2018 zur Verfügung stehen. Die geplante Evaluation im Jahr 2018 steht dem nicht entgegen.

Es bestand Einigkeit darin, dass die im ITP vorzunehmende Einschätzung zum Umfang nur einen (Ziele bezogenen) Teil erfasst und bereits daher kein Vorgriff auf die Leistungserbringungs- und Vergütungsstrukturen darstellt, die im Landesrahmenvertrag noch zu regeln sind.

Aus der UAG Prozessbeschreibung wurde auch die von Seiten der Sozialhilfeträger eingebrachte Prozessbeschreibung eingebracht, die in der nächsten Sitzung der UAG am 22.08.2017 weiter thematisiert werden soll.

Bekanntgegeben wurden auch die Termine und Orte für den 3. Schulungsblock:

13.09.2017, Schwerin (KSV M-V), Dozent Dirk Bennewitz;

14.09.2017, Greifswald (Wirtschaftsakademie Nord), Dozent Dirk Bennewitz;

14.09.2017, Rostock (Sportforum), Dozentin Andrea Deuschle

15.09.2017, Neubrandenburg (Diakoniewerkstätten), Dozentin Andrea Deuschle

Die Multiplikatoren werden hierzu gesondert eingeladen.

Zur Bündelung der Erkenntnisse aus den Schulungen und den ersten Anwendungserfahrungen sollen sich sechszehn Multiplikatoren darüber hinaus zur Vorbereitung des Workshops noch zu einem Arbeitstreffen am 26.09.2017 in Rostock treffen (Teilnehmerkreis und genauer Ort werden noch mitgeteilt).

In der Sitzung vom 12.09.2017 wurde vorrangig die Prozessbeschreibung auf der Grundlage der Vorarbeiten der Unterarbeitsgruppe und den Rückmeldungen hierzu diskutiert. Aus diesem Anlass waren auch die Vertreter der Betroffenenverbände zu diesem Termin eingeladen worden. Einige Punkte sollten der Prozessbeschreibung noch vorangestellt werden, insbesondere dass der Leistungsberechtigte bzw. Mensch mit Behinderung ungeachtet der Verantwortlichkeiten im Prozess immer im Mittelpunkt steht.

Anklang fand der Vorschlag, dass die Ergebnisse des Steuerungsprozesses bzw. der Einführung des ITP M-V in einer Veranstaltung im Dezember 2017 vorgestellt werden sollten. Diese soll als Entsprechung zur Auftaktveranstaltung am 15.12.2017 stattfinden.

Im workshop am 09.10.2017 in Rostock wurde  in Auswertung des jetzigen Erfahrungsstandes, insbesondere der Multiplikatoren - denen herzlicher Dank gebührt -  eine intensive Diskussion zu den Änderungsbedarfen für die  Beta-Version des ITP M-V geführt.

Auf dieser Entscheidungsgrundlage erfolgte am 17.10.2017 eine inhaltliche Verständigung in der Steuerungsgruppe auf eine Fassung des ITP M-V. Das IPH Fulda hat zugesagt, die Änderungen bis zum 31.10.2017 einzuarbeiten. Anschließend muss die Gremienbefassung erfolgen. Die Sozialamtsleitungen haben sich unter Beachtung der vorgetragenen Anmerkungen abschließend auf den ITP M-V in ihrer Sitzung am 08.11.2017 verständigt. Der AG Bundesteilhabegesetz mit dem großen Teilnehmerkreis wird der ITP M-V in der Erst-Fassung dann am 23.11.2017 vorgelegt.

Am 21.11.2017 wurde in der Steuerungsgruppe nachmals die Prozessbeschreibung thematisiert, auf die sich die Sozialamtsleitungen als künftig zuständige Träger am 08.11.2017 abschließend verständigt hatten. Grundlage ihrer Entscheidung waren die gemeinsam in der UAG erarbeiteten und in der Steuerungsgruppe mehrfach besprochenen Fassungen sowie die Positionierung der Beteiligten. Auch wenn aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen nicht alle Änderungsvorschläge berücksicht werden konnten und für die Organisation der Umsetzung noch Spielräume verbleiben müssen, konnte vor dem Zeitdruck ein gemeinsam erarbeitetes Ergebnis gefunden werden, was nun für die weiteren Planungen als Rahmen verwendet werden kann. Die Praxis wird eventuelle Änderungsbedarfe aufzeigen. Geprüft wird noch, ob der ITP M-V in leichter Sprache erworben werden kann. Nach Prüfung soll der Erwerb noch erfolgen.

So wurde auch die Evaluation des ITP M-V durch das IPH Fulda thematisiert. Es wird nach Gruppen von Beteiligten unterschiedliche Befragungs- bzw. Beantwortungsmöglichkeiten im Jahr 2018 geben.

Zudem soll künftig zur Klarstellung ihrer Stellung zwischen lizensierten Trainern und Endanwendern nicht mehr von Multiplikatoren sondern vom treffenderen Begriff der Moderatoren gesprochen werden.

Am 15.12.2017 fand in Schwerin die Abschlussveranstaltung zum ersten Schritt, der Erarbeitung eines ITP M-V sowie einer Prozessbeschreibung statt. Gemäß der Einladung wurde das im Jahr 2017 Erreichte von unterschiedlicher Seite beleuchtet. Die Beiträge finden Sie hier: Der Gesamtprozess zum ITP M-V (Hr. Rabe), Das Gesamtplanverfahren (Hr. Regge), Implementierung des ITP M-V aus Sicht der Liga (Frau Romanowsky)

Auch wenn sich die erarbeiteten Produkte erst noch begleitet in der Praxis bewähren müssen, eine Evaluation mit eventueller Nachsteuerung geplant ist und noch viel Arbeit vor uns liegt, ist im Jahr 2017 aber schon viel erreicht worden.

In der letzte Sitzung der Steuerungsgruppe für das auf das Jahr 2017 bezogene Projekt am 19.12.2017 beim KSV M-V in Schwerin wurde die Verwendung von Zusatzbögen (Ki/Ju und Pflege) intensiv thematisiert. Zur Erläuterung hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung noch ein Rundschreiben gefertigt, welches hier aufgrund rein redaktioneller Endkorrekturen ohne die Anlagen dargestellt wird.

Zur Sicherung einer einheitlichen Quelle für die jeweils aktuellsten Fassungen der Bögen zum ITP M-V werden diese hier mit Dateinamen und Version als PDF-download zur Verfügung gestellt. Sämtliche Bögen sind urheberrechtlich geschützt. Nutzer des ITP M-V sind neben dem Auftraggeber als Inhaber der Nutzungsrechte (KSV M-V) insbesondere auch die Sozialhilfeträger bzw. Träger der Eingliederungshilfe und alle weiterer Stellen wie Gesundheitsämter, Jugendämter und Leistungserbringer in M-V, welche mit der Bedarfsermittlung befasst sind. Eine Weitergabe an Dritte sowie jegliche Veränderungen an den Bögen sind unzulässig.

ITP M-V Grundbogen, Version 2.1

ITP M-V Bogen-A

ITP M-V Bogen-B

ITP M-V Bogen-C

ITP M-V Bogen-D

ITP M-V Bogen-P

ITP M-V Zusatzbogen PU

ITP M-V KiJu, Version 2.1

ITP M-V FrüKi, Version 2.1

mein ITP M-V Kurzversion (2018/2019)

mein ITP M-V für Erw._in leichter Sprache_2.1 (2020)

mein ITP M-V für KiJu_in leichter Sprache_2.1 (2020)

mein ITP M-V FrüKi Eltern_ in leichter Sprache_2.1 (2020)

ITP@BEF Handbuch

Manual ITP M-V, Version 2.1

Manual ITP M-V FrüKi, Version 2.1

Manual ITP M-V KiJu, Version 2.1


 

Zum neuen Bogen FrüKi als differenzierte Weiterentwicklung des Bogens KiJu für Kinder bis zum Schuleintritt wurden in der Einführungsphase noch zwei Seminare angeboten. Diese wurden vom IPH Fulda gehalten und fanden am 26.06.2018 in Greifswald (Landkreis Vorpommern-Greifswald, Feldstraße 85a, 17489 Greifwald) und am 27.06.2018 in Schwerin (KSV M-V, Am Grünen Tal 19, 19063 Schwerin) statt. Die Anmeldung erfolgte über die jeweiligen regionalen Träger der Eingliederungshilfe.

Zur Sammlung der bereits vorhandenen Strukturen, welche für den Austausch zur Anwendung des ITP M-V auf regionaler Ebene genutzt werden können, wird es noch eine Umfrage geben.

Die Beteiligten haben sich nach der Erarbeitung und Einführung des ITP M-V im Jahr 2017 für eine Neuausrichtung der Steuerungsgruppe und eine Begleitung der Umsetzung sowie Evaluation und Qualitätssicherung ausgesprochen. Zu einigen Punkten ist jetzt schon erkennbar, dass es Fragen aus der Praxis geben wird, die gemeinsam zu beantworten sein werden. Zudem sind die Erkenntnisse voraussichtlich auch für die Landesrahmenvertragsverhandlungen zu beachten. Vorgeschlagen wird zudem, die Beteiligung und den Austausch auf Regionalkonferenzen bzw. bereits vorhandene Formate in den Regionen herunterzubrechen.