Ständige Kommission LRV

Ständige Kommission nach § 22 Landesrahmenvertrag SGB XII stat./teilst.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vertragspartner des Landesrahmenvertrages nach § 79 SGB XII haben sich darauf verständigt, hier ihre Mitteilungen zu dokumentieren und zu veröffentlichen. 

Eine Übersicht der Beschlüsse ist jeweils aus dem fortzuschreibenden Datenblatt ersichtlich.

Die Protokollerklärungen sind gemeinsame Auslegungshilfen der Vertragspartner zu den unter Vertragliche Grundlagen befindlichen Rahmenverträge nach dem SGB XII: