Kindertageseinrichtungen

Der KSV M-V berät die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe bei der Planung, Anregung und Ausgestaltung von Kindertageseinrichtungen. Er ist u. a. zuständig für die Durchführung der Betriebserlaubnisverfahren und die Erteilung der Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen gem. § 45 SGB VIII, soweit diese von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe selbst getragen werden sowie die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen nach §§ 45 bis 48 SGB VIII.

Weitere Aufgaben sind die Beratung der Träger von Kindertageseinrichtungen bei der Integration von Kindern mit Behinderungen.

Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen gem. §§ 45 ff. SGB VIII/Beratung und Betriebserlaubnisverfahren/Beratung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege.

Kontakt

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Carmela JobkeJobke(at)ksv-mv.de 0385-396899-463.10