Der Verbandsdirektor
Die Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses sind grundsätzlich öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen, an den Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses teilzunehmen.