Der Verbandsdirektor
Der KSV M-V ist seit seiner gesetzlichen Gründung 2002, und seit 2016 als zentrale Stelle, Ansprechpartner und Kompetenzzentrum für das Vertragsmanagement (Entgeltwesen) im Bereich stationärer und teilstationärer Hilfen durch Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe (§§ 82 ff. SGB XI und 75 ff. SGB XII) in Mecklenburg-Vorpommern. Hier werden die Anträge gebündelt, die Verhandlungen organisiert und durchgeführt sowie die Datenbank gepflegt. So werden jährlich insgesamt ca. 400 Vereinbarungen geschlossen bzw. Verhandlungen, Schiedsstellenverfahren oder auch Gerichtsverfahren geführt.
Er bringt sich fachlich in den zuständigen Gremien und Untergremien auf Landesebene (Sozialamtsleiterbesprechungen, Fachaufsichtsgesprächen, Landespflegeausschuss, Landesbeirat für Sozialhilfe, Schiedsstellen nach § 76 SGB XI und 80 SGB XII, Ständige Rahmenvertragskommission, AG zur Umsetzung des BTHG) und auf Bundesebene (BAG der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe, BAG Höhere Kommunalverbände, Deutscher Vereinen für öffentlichen und private Fürsorge, Qualitätsausschuss Pflege, erweiterer Qualitätsausschuss) ein. Zu dem Austausch gehören auch z.B. die Verhandlertreffen, die er teilweise selbst organisiert.
Aktuell unterstützt der KSV M-V die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX neu im Auftrage der Landkreise und kreisfreien Städte durch einen externen Dienstleister sowie durch eigene Beteiligung.