umA Landeszuweisungsstelle

Infos zum Thema unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge

Mangels abweichenden Landesrechts ist der KSV M-V, LJA seit dem 01.11.2015 gemäß des zum 01.11.2015 in Kraft getretenen § 42b Abs. 3 SGB VIII zuständig für das Meldeverfahren und die Zuweisung unbegleiteter minderjähriger Ausländer an Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern.

Es wird darauf hingewiesen, dass das LJA beim KSV M-V keine Kompetenzen eines örtlichen Jugendamts für jugendhilferechtliche Maßnahmen bezüglich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer besitzt.

Ansprechpartner*innen

MitarbeitendeTelefonnummer        
E-Mail-Adresse                       
   Raum

Gau, Jutta

0385-396899-51

Gau(at)ksv-mv.de                                               

   3.01

Schubert, Brit0385-396899-53Schubert(at)ksv-mv.de                           3.08

 

Hier finden Sie eine Prozessbeschreibung zum Meldeverfahren, welches sich in die Bestandsmeldung und die Verteilungsmeldung unterteilt.