Auswirkungen des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M-V) vom 01. April 2004 (GVOBl. MV S. 146) auf die Leistungseintgelte der Sonderkindergärten und Sondergruppen für sinnesbehinderte, körperbehinderte und mehrfachbehinderte Kinder nach § 93 Abs. 2 BSHG und die Forderung der häuslichen Ersparnis gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 1 BSHG