|
Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern ist
überörtlicher Träger der Sozialhilfe und nimmt die ihm durch das
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB
XII-AG M-V) zugewiesenen Aufgaben wahr.
Hierzu gehören:
der Abschluss von Leistungs-, Vergütungs- und
Prüfungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII für die stationäre
und teilstationäre Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege
soweit sie sich auf die Stufe „0“ und den Investitionsbetrag
bezieht (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII-AG M-V)
die Erarbeitung und Weiterentwicklung und der
Abschluss von Landesrahmenvereinbarungen nach § 79 SGB XII (§ 4
Abs. 1 Nr. 2 SGB XII-AG M-V)
die Mitwirkung als überörtlicher Träger der
Sozialhilfe bei Vereinbarungen nach dem SGB XI (Zustimmung zum
Abschluss und zur Kündigung von Versorgungsverträgen mit
Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI, Abschluss von Leistungs- und
Qualitätsvereinbarungen nach § 80 a SGB XI sowie der
Pflegesatzvereinbarung nach § 85 und der Entgegennahme der Anzeige
der Zusatzleistungen nach § 88 (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 SGB XII-AG M-V)
die Entscheidung über Widersprüche gegen
Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte in den Fällen der
stationären Grundsicherungsleistung nach § 8 Nr. 2 SGB XII, der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 8 Nr. 4 SGB
XII, der Hilfe zur Pflege nach § 8 Nr. 5 SGB XII und der Hilfe zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 8 Nr. 6 SGB
XII (§ 4 Abs. 2 SGB XII-AG M-V)
die Kostenerstattung bei Übertritt aus dem
Ausland nach § 108 und 115 SGB XII (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII-AG
M-V)
die Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach §§
24, 132, 133 SGB XII (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 SGB XII-AG M-V)
die Festsetzung des Barbetrags für
Minderjährige in Einrichtungen nach § 35 Abs. 2 S. 3 SGB XII (§ 8
SGB XII-AG M-V)
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist der Kommunale
Sozialverband Mitglied in verschiedenen Gremien und Verbänden
vertreten. Hierzu gehören auf Landesebene die kommunalen
Spitzenverbände Landkreistag M-V und Städte- und Gemeindetag M-V
sowie auf Bundesebene die Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher
Sozialhilfeträger, die Arbeitsgemeinschaft der Höheren
Kommunalverbände in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche
Landkreistag.
nach oben

|